Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

EU-Renaturierungsgesetz

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EU-Renaturierungsgesetz

Mehr als 80 % der geschützten Lebensräume in Europa befinden sich in einem schlechten Zustand!
Durch das Nature Restoration Law sollen bis zum Jahr 2050 alle zerstörten Ökosysteme der EU wiederhergestellt werden oder unter Wiederherstellung sein.
Die Wiederherstellung von Ökosystemen und die Förderung der biologischen Vielfalt sind zentrale Ziele des europäischen Grünen Deals. Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt. Es müssen nationale Sanierungspläne erstellt werden, in denen angegeben werden muss, wie die Ziele erreicht werden.
Die vom Menschen verursachten Schäden an der Natur sollen repariert werden und Lebensgrundlagen bewahrt werden.

Ziele

Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme Mehr Ernährungssicherheit

Verantwortlich für die Umsetzung sind:


Bundesländer

Die zuständigen Bundesministerien

Gemeinden
Zeitplan:
Bis 2030
sollen Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um 30% der Fläche zerstörter Lebensräume wiederherzustellen oder zu verbessern.
Bis 2030
sollen die Mitgliedstaaten mind. 30% der entwässerten Torfgebiete wiederherstellen, mind. ein Drittel davon muss wieder vernässt werden.
Bis 2030
sollen mind. 20% der Land- und Meeresfläche der EU wiederhergestellt werden.
Bis 2040
sollen die Mitgliedstaaten mind. 40% der entwässerten Torfgebiete wiederherstellen.
Bis 2050
sollen die Mitgliedstaaten mind. 50% der entwässerten Torfgebiete wiederherstellen.
Bis 2050
sollen alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden.
Geplante Umsetzung in Österreich:
  • Biodiversitätsstrategie Österreich 2030+
    • Beinhaltet Ziele zur Wiederherstellung, vor allem von Mooren, Auen und Gewässern sowie den Erhalt von gefährlichen Arten
    • Auf 10% der landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen Brachflächen, Hecken und Trockenmauern als Habitate für Bestäuber errichtet werden
  • Agrarumweltprogramm (ÖPUL)
    • Für Österreich sind 7% an Biodiversitätsflächen vorgesehen
    • Zur Umsetzung werden Maßnahmen zum Naturschutz sowie zu einer ergebnisorientierten Bewirtschaftung getroffen.