Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Europäisches Klimagesetz

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Europäisches Klimagesetz

Mit dem Europäischen Klimagesetz wird das im Europäischen Green Deal formulierte Ziel, die europäische Wirtschaft und Gesellschaft bis 2050 klimaneutral zu stellen, gesetzlich verankert. Das Gesetz legt auch das Zwischenziel fest, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren.
Klimaneutralität bis 2050 bedeutet, dass die Netto-Treibhausgasemissionen für die EU-Länder insgesamt auf null sinken, vor allem durch Emissionssenkungen, Investitionen in grüne Technologien und den Schutz der natürlichen Umwelt.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass alle EU-Politiken zur Erreichung dieses Ziels beitragen und dass alle Bereiche der Wirtschaft und der Gesellschaft ihren Teil dazu beitragen.

Ziele

Klimaneutralität Schaffung von Berechenbarkeit

Wer ist betroffen?


Alle EU-Mitgliedstaaten und Institutionen

Bürgerinnen und Bürger

Unternehmen
Zeitplan
Bis 2030
Senkung der Emissionen um mind. 55%.
Bis 2040
Senkung der Nettotreibhausgasemissionen um 90% gegenüber dem Stand von 1990.
Bis 2050
Vollständige Klimaneutralität.
Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel zu erreichen, wobei der Förderung von Fairness und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden muss.

Um das 90%-Ziel bis 2040 zu erreichen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Die vollständige Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften, die bis 2030 eine Senkung der Emissionen um mind. 55 % vorschreiben.
Die Dekarbonisierung der Industrie durch die Nutzung von Windenergie, Wasserkraft, Elektrolyseuren und anderen bestehenden Ressourcen. Die Kommission hat zur Intensivierung ihrer diesbezüglichen Bemühungen neue Maßnahmen zum CO2-Management durch die Industrie in der EU vorgeschlagen, die Investitionen in Technologien zur Abscheidung, Speicherung und der anschließenden Wiederverwendung von CO2 vorsehen.
Der Ausbau heimischer Produktionskapazitäten in Wachstumsbranchen wie der Herstellung von Batterien, Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen, Solarzellen usw.
Übergang auf Fairness, Solidarität und Sozialpolitik fokussieren und dafür schutzbedürftige Bürger und Bürgerinnen, Regionen, Unternehmen und Beschäftigte mit Instrumenten wie dem Klima-Sozialfonds und dem Fonds für einen gerechten Übergang unterstützen.
Offenen Dialog mit allen Betroffenen, einschließlich Landwirten, Unternehmen, Sozialpartnern, Bürgern und Bürgerinnen, führen.