Mit dem Europäischen Klimagesetz wird das im Europäischen Green Deal formulierte Ziel, die europäische Wirtschaft und Gesellschaft bis 2050 klimaneutral zu stellen, gesetzlich verankert. Das Gesetz legt auch das Zwischenziel fest, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Klimaneutralität bis 2050 bedeutet, dass die Netto-Treibhausgasemissionen für die EU-Länder insgesamt auf null sinken, vor allem durch Emissionssenkungen, Investitionen in grüne Technologien und den Schutz der natürlichen Umwelt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass alle EU-Politiken zur Erreichung dieses Ziels beitragen und dass alle Bereiche der Wirtschaft und der Gesellschaft ihren Teil dazu beitragen.
Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel zu erreichen, wobei der Förderung von Fairness und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden muss.