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EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

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EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft werden neue Initiativen vorgestellt, die den gesamten Lebenszyklus von Produkten betreffen, und unsere Wirtschaft modernisieren und transformieren sowie gleichzeitig die Umwelt schützen sollen. Im Aktionsplan sind über 30 Aktionspunkte zu den Themen Gewährleistung der Entwicklung nachhaltiger Produkte und des Kreislaufprinzips in Produktionsprozessen, Stärkung der Verbraucherposition, Ausrichtung auf Schlüsselsektoren und Reduzierung von Abfall enthalten.

Ziele

Kreislauforientierte Wirtschaft Nachhaltige Produkte




Maßnahmen im Überblick:
Ökodesign
Die im Mai 2024 angenommenen neuen Ökodesign-Anforderungen haben folgende Ziele: - Festlegung von Anforderungen an die Nachhaltigkeit für fast alle Arten von Waren auf dem EU-Markt - Einführung des digitalen Produktpasses - Verbot der Vernichtung bestimmter Konsumgüter (Textilien und Schuhe)
Richtlinie über Recht auf Reparatur
Verbraucher und Verbraucherinnen sollen die Möglichkeit haben, beschädigte oder fehlerhafte Waren reparieren zu lassen, anstatt sie zu ersetzen.
Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
Verbraucher und Verbraucherinnen in der EU werden Zugang zu verlässlichen Informationen haben, um grüne Entscheidungen zu treffen, besser vor unlauteren Umweltaussagen geschützt zu sein, sowie vor dem Kauf besser über die Reparierbarkeit von Produkten informiert zu werden.
Richtlinie über Umweltaussagen
Die Vorschriften helfen den Verbrauchern und Verbraucherinnen beim Kauf eines Produkts oder bei der Nutzung einer Dienstleistung tatsächlich umweltfreundlichere Entscheidungen zu treffen.
Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft ist auf jene Sektoren ausgerichtet, welche die höchste Ressourcennutzung aufweisen und ein großes Kreislaufwirtschaftspotenzial haben.
Betroffene Sektoren: 
•	Elektronik und IKT
•	Batterien und Altbatterien
•	Verpackungen
•	Kunststoff
•	Textilien
•	Bauwirtschaft und Gebäude