Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

EU-Aktionsplan „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“

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EU-Aktionsplan „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“

Bis 2050 soll die Verschmutzung der Welt so gering sein, dass sie für die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme keine Gefahr mehr darstellt. Die Schadstofffreiheit bezieht sich auf Luft, Wasser und Boden. Das „Null-Schadstoff-Ziel“ wird angestrebt.

Ziele

Verringerung der durch Luftschadstoffe verursachten Todesfälle Verbesserung der Bodenqualität durch die Reduzierung des Pestizideinsatzes




Folgende Etappenziele für die Verringerung der Umweltverschmutzung sind bis 2030 vorgesehen:
Bis 2030
Verbesserung der Luftqualität: die Zahl der durch Schadstoffe in der Luft verursachten frühzeitigen Todesfälle soll um 55% verringert werden.
Bis 2030
Verbesserung der Wasserqualität: 50% weniger Kunststoffabfälle sollen ins Meer gelangen und 30% weniger Mikroplastik in die Umwelt.
Bis 2030
Verbesserung der Bodenqualität: Nährstoffverluste und der Einsatz chemischer Pestizide sollen um 50% reduziert werden.
Bis 2030
Verringerung des Anteils der Ökosysteme in der EU, in denen Schadstoffe in der Luft die biologische Vielfalt gefährden.
Bis 2030
Verringerung der Zahl der Menschen, die unter einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm leiden, um 30%.
Bis 2030
Erhebliche Reduzierung des Abfallaufkommens insgesamt sowie des Restmülls um 50%.

Im Aktionsplan sind unter anderem folgende Leitinitiativen und Maßnahmen vorgesehen:

Engere Angleichung der Luftqualitätsnormen an die jüngsten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation.
Überprüfung der Normen für die Wasserqualität, auch von Flüssen und Meeren in der EU.
Reduzierung der Schadstoffbelastung im Boden und Förderung der Wiederherstellung.
Überprüfung eines Großteils des EU-Abfallrechts, um die Grundsätze der sauberen Kreislaufwirtschaft in die Vorschriften einzubinden.
Förderung der Null-Schadstoffbelastung durch Produktion und Verbrauch.
Einrichtung eines Scoreboards der Umweltleistung der EU-Regionen, um das Null-Schadstoff-Ziel in allen Regionen zu fördern.
Verringerung gesundheitlicher Benachteiligungen durch den zurzeit unverhältnismäßigen hohen Anteil an schädlichen Gesundheitsauswirkungen bei den schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen.
Verringerung des externen ökologischen Fußabdrucks der EU durch Beschränkung der Ausfuhr von Produkten und Abfällen in Drittländern, die schädliche bzw. toxische Auswirkungen haben.
Einrichtung sogenannter „Living Labs“ für grüne digitale und intelligente Null-Schadstoff-Lösungen.
Konsolidierung der EU-Wissenszentren für Null-Schadstoffemissionen und Einrichtung einer Null-Schadstoff-Plattform für Interessenträger.
Verstärkung der Durchsetzung von Null-Schadstoff-Bestimmungen mit Umwelt- und anderen Behörden.