Mit der neuen Einigung werden die Hauptziele der Richtlinie beibehalten, jedoch auch einige Verbesserungen vorgenommen. Dazu zählen die Aufnahme unfairer Aussagen, die sich auf die Kompensation für Treibhausgasemissionen berufen, in die Liste der unlauteren Praktiken, strengere Maßnahmen gegen frühzeitige Obsoleszenz, die Präzisierung der Haftung von Unternehmern in bestimmten Fällen und die Einführung eines harmonisierten Formats, um die Sichtbarkeit der freiwilligen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie zu erhöhen, sowie Verbesserungen beim Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.