Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel

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Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel

Mit der neuen Einigung werden die Hauptziele der Richtlinie beibehalten, jedoch auch einige Verbesserungen vorgenommen. Dazu zählen die Aufnahme unfairer Aussagen, die sich auf die Kompensation für Treibhausgasemissionen berufen, in die Liste der unlauteren Praktiken, strengere Maßnahmen gegen frühzeitige Obsoleszenz, die Präzisierung der Haftung von Unternehmern in bestimmten Fällen und die Einführung eines harmonisierten Formats, um die Sichtbarkeit der freiwilligen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie zu erhöhen, sowie Verbesserungen beim Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Ziele

Bekämpfung unlauter Geschäftspraktiken Verbesserung der Transparenz




Mit der vorläufigen Einigung werden die Hauptziele der Richtlinie beibehalten, jedoch auch unter anderem die folgenden wichtigen Verbesserungen vorgenommen. Im Einzelnen:

Verbesserung der Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln, indem die Schlüsselelemente des Zertifizierungssystems festgelegt werden, auf dem sie beruhen müssen, sofern diese Elemente nicht von Behörden bestimmt werden.
Aussagen zur künftigen Umweltleistung werden transparenter sein und stärker überwacht werden.
Unfaire Aussagen, die sich auf die Kompensation für Treibhausgasemissionen berufen, werden in die Liste der unlauteren Praktiken aufgenommen. Dies bedeutet, dass Unternehmer nicht in der Lage sein werden, auf der Grundlage nicht überprüfter Kompensationsprogramme zu behaupten, dass ein Produkt neutrale, verringerte oder verbesserte Umweltauswirkungen hat.
Die Haftung der Unternehmer wird präzisiert, und zwar in Bezug auf Informationen (oder fehlende Informationen) über frühzeitige Obsoleszenz, unnötige Software-Aktualisierungen oder die ungerechtfertigte Verpflichtung zum Kauf von Ersatzteilen beim ursprünglichen Hersteller. Diese Praktiken werden zwar verboten, doch geht aus dem Kompromisstext eindeutig hervor, dass die Unternehmer nur dann haften, wenn Informationen zu den Konstruktionsmerkmalen vorliegen, die zu diesen Situationen führen.
Einführung eines harmonisierten Etiketts mit Informationen über die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie der Hersteller, die auch einen Verweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht enthält. Darüber hinaus wird in Geschäften und auf Websites gut sichtbar ein harmonisierter Hinweis angezeigt, der Informationen über das gesetzliche Gewährleistungsrecht enthält.
Umsetzungsfrist von 24 Monaten, um den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Anpassung an die Änderungen der Rechtsvorschriften einzuräumen.