Mit der Energieeffizienzrichtlinie soll eine nachhaltige Energieversorgung erreicht, die Treibhausgasemissionen reduziert, die Versorgungssicherheit gestärkt, die Energieeinfuhrkosten gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt werden. Der Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz, sowie der Gebäudesektor sollen bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Der übergeordnete Grundsatz lautet „Energieeffizienz an erster Stelle“ – „energy efficiency first“ – EE1st. Die EU-Mitgliedstaaten müssen vor Entscheidungen über Planungen, Politiken und Investitionen prüfen, ob kosteneffiziente sowie technisch, wirtschaftlich und ökologisch tragfähige Energieeffizienz-Lösungen gefunden werden können, ohne die Ziele zu gefährden. Mit der neuen Energieeffizienzrichtlinie wird der Anwendungsbereich über den Sektor Energie auf weitere Sektoren wie Gebäude, Verkehr, Wasser usw. ausgedehnt. Es erfolgt außerdem eine deutliche Ausweitung und Konkretisierung hinsichtlich spezifischer Handlungsanforderungen.
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Verringerung der Energiearmut gelegt. Die EU-Länder sind dazu verpflichtet, Energieeffizienzverbesserungen für schutzbedürftige Kundinnen und Kunden in den Vordergrund zu stellen. Ein Teil der Energieeinsparungen jedes EU-Landes müssen bei jenen Kundinnen und Kunden gemacht werden. Der Anwendungsbereich der Energieauditpflichten wird auf alle Unternehmen, die Energie ab einem bestimmten Schwellenwert verbrauchen, unabhängig von ihrer Größe, ausgeweitet. Die EU-Länder sind dazu verpflichtet, Bericht zu erstatten, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Es wird auch eine Verpflichtung zur Überwachung und Berichterstattung über die Gesamtenergieeffizienz von Rechenzentren eingeführt.