Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Recht auf Reparatur

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Recht auf Reparatur

Es soll den Bürgerinnen und Bürgern leichter und erschwinglicher gemacht werden, technisch reparierbare Produkte wie Staubsauger, Tablets und Smartphones reparieren zu lassen und nicht zu ersetzen. Darüber hinaus soll eine gestiegene Nachfrage dazu beitragen, den Reparatursektor zu stärken und gleichzeitig Anreize für Produzenten und den Handel zur Entwicklung nachhaltigerer Geschäftsmodelle zu schaffen.  Am 1. Juli 2024 trat die Richtlinie in Kraft. Die Hersteller werden dazu verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei auch anzugeben, wie viel die gängigsten Reparaturen in etwa kosten werden.

Ziele

Abfälle reduzieren Reparaturbranche stärken




Zeitplan
Bis 31.07.2026
muss Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Mit den neuen Vorschriften werden Reparaturen für Verbraucher attraktiver und zugänglicher:

Verpflichtung der Verkäufer, der Reparatur innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit Vorrang einzuräumen, wenn diese günstiger oder kostenmäßig gleichwertig ist im Vergleich zum Austausch einer Ware.
Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung um ein Jahr, wenn ein Produkt repariert wurde.
Recht der Verbraucher und Verbraucherinnen, nach Ablauf der Garantie eine Reparatur für Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones zu verlangen.
Leihweise Ersatzgeräte für die Dauer der Reparatur.
Wenn sich ein Gerät als irreparabel erweist, können sich die Verbraucher und Verbraucherinnen alternativ für ein generalüberholtes Gerät entscheiden.
Anreize für die Verbraucher und Verbraucherinnen, Produkte zu reparieren, anstatt sie durch neue zu ersetzen.
Europäische Reparaturplattform soll errichtet werden, die es Verbraucher und Verbraucherinnen erleichtern soll passende Reparaturwerkstätten zu finden.