Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt einheitliche verpflichtende europäische Berichtsstandards (ESRS) vor. Betroffene Unternehmen müssen nach dem Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit („Double Materiality“) nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen aufzeigen. Demnach sind jene Informationen darzustellen, die entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind. Bei der Berichterstattung müssen sowohl die Innen- als auch Außenperspektive berücksichtigt werden.
Bei der Outside-in-Perspektive berichten Unternehmen über die Auswirkung von Nachhaltigkeitsthemen auf ihre eigene Leistung, Position und Entwicklung.
Die Inside-out-Perspektive muss die Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit auf Menschen und Umwelt transparent darstellen.

Ziele

Erhöhung der Transparenz Vergleichbarkeit von nachhaltigen Aktivitäten

Die Berichtspflicht gilt für zwei Gruppen von Unternehmen: Alle Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind (alle KMUs außer Kleinstunternehmen) und alle Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:


Nettoumsatz von 50 Millionen Euro

Bilanzsumme von 25 Millionen Euro

Mehr als 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahrs
Außerdem gilt sie für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen) sowie für große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen jeder Rechtsform.

Die Offenlegungspflicht umfasst Informationen zu folgenden Nachhaltigkeitsaspekten:
  • Allgemeine Angabepflichten (z.B. Einbindung von Nachhaltigkeit in das Geschäftsmodell, in die Unternehmensstrategie und in die Governance-Mechanismen)
  • thematische Angabepflichten anhand der wesentlichen Themen und daraus folgend der ESG-Kriterien (Environment, Social und Governance). Die damit verbundenen Risiken sind inhaltlich breit gefächert:
    • Umweltrisiken (z.B. CO2-Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch, Umweltgefährdung, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Klimawandel,…)
    • Soziale Risiken (z.B. gesellschaftliches Engagement, Menschenrechte, Mitarbeiter- und Kundenbeziehungen)
    • Risiken aus Unternehmensführung / Governance (z.B. ethische Fragen der Unternehmensführung, Fragen der Strategie und des Risikomanagements sowie der Inklusion, Anti-Diskriminierung, Korruptionsbekämpfung und Transparenz)
    Um die CSRD-Konformität sicherzustellen, muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung von einer akkreditierten unabhängigen Prüf- oder Zertifizierungsstelle geprüft werden. Bei außereuropäischen Unternehmen kann sich diese Prüf- oder Zertifizierungsstelle entweder in Europa oder einem Drittland befinden. Bei Nichteinhaltung der CSRD drohen Sanktionierung, mögliche Verluste von Investitionen, als auch die Wahrscheinlichkeit Bußgelder zahlen zu müssen.

Mithilfe der CSRD sollte:

Der Zugang zu nichtfinanziellen Informationen und deren Vergleichbarkeit verbessert werden.
Die Offenlegung effizienter gestaltet werden.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Ebene mit der finanziellen Berichterstattung gehoben werden.