Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt einheitliche verpflichtende europäische Berichtsstandards (ESRS) vor. Betroffene Unternehmen müssen nach dem Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit („Double Materiality“) nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen aufzeigen. Demnach sind jene Informationen darzustellen, die entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind. Bei der Berichterstattung müssen sowohl die Innen- als auch Außenperspektive berücksichtigt werden. Bei der Outside-in-Perspektive berichten Unternehmen über die Auswirkung von Nachhaltigkeitsthemen auf ihre eigene Leistung, Position und Entwicklung. Die Inside-out-Perspektive muss die Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit auf Menschen und Umwelt transparent darstellen.
Außerdem gilt sie für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen) sowie für große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen jeder Rechtsform. Die Offenlegungspflicht umfasst Informationen zu folgenden Nachhaltigkeitsaspekten: