Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)

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Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)

Die Richtlinie für erneuerbare Energien hat das Ziel, die Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erhöhen, sektorspezifische Unterziele festzulegen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die geltende Richtlinie legt das Unionsziel fest, bis 2030 auf EU-Ebene einen Anteil von 32 % Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergieverbrauch der Union zu erreichen.

Als erneuerbare Energieträger werden Energieformen bezeichnet, die sich im Gegensatz zu fossilen Energieträgern (Kohle, Erdöl, Erdgas) verhältnismäßig schnell erneuern oder praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen.

Dazu gehören:
  • Sonnenenergie (Photovoltaik, Solarthermie)
  • Wasserkraft
  • Windkraft
  • Geothermie und Umgebungswärme
  • Bioenergie (feste Biomasse wie Holz, Biogas und flüssige Biomasse wie Biodiesel sowie der biogene Anteil von Abfällen)
  • Meeresenergie

Ziele

Den Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen Die Energieeffizienz fördern

Erneuerbare Energieträger


Sonnenenergie, Wasserkraft, Windkraft

Geothermie und Umgebungswärme

Bioenergie
Umsetzungsplan:
Bis 21.05.2025
Mitgliedsstaaten müssen die meisten Vorgaben der Richtlinie umsetzen
Bis 2030
Der Anteil der erneuerbaren Energien in der EU ist auf mindestens 42,5% des (Brutto-) Endenergieverbrauchs zu erhöhen.
Bis zum 21.05.2025
Mitgliedsstaaten müssen den Bedarf an Gebieten erheben, die für Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien und damit zur zusammenhängenden Infrastruktur erforderlich sind.
Bis 21. Februar 2026
Mitgliedsstaaten müssen dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden im ausreichenden Ausmaß besonders geeignete Gebiete für den Ausbau von erneuerbaren Energien mit Plänen ausweisen.
Welche Bereiche sind betroffen:
  • Verkehr
In der vorläufigen Einigung ist als verbindliche untergeordnete Zielvorgabe festgelegt, dass der Anteil der für den Verkehrssektor bereitgestellten erneuerbaren Energieträger 5,5 % fortgeschrittener Biokraftstoffe (generell aus Non-Food-Ausgangsstoffen) und erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (meist erneuerbarer Wasserstoff und wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe) aufweisen muss. Im Rahmen dieser Zielvorgabe gilt die Anforderung, dass der Anteil der 2030 für den Verkehrssektor bereitgestellten erneuerbaren Energieträger mindestens 1 % erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs aufweisen muss.
  • Industrie
In der vorläufigen Einigung ist vorgesehen, dass die Industrie den Einsatz erneuerbarer Energie jährlich um 1,6 % erhöht. Es wurde vereinbart, dass der von der Industrie verwendete Wasserstoff bis 2030 zu 42 % und bis 2035 zu 60 % aus erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs stammen sollte.
  • Gebäude, Wärme- und Kälteversorgung
In der vorläufigen Einigung ist in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energieträger bei Gebäuden für 2030 ein indikatives Ziel von mindestens 49 % vorgegeben. Außerdem ist vorgesehen, die Zielvorgaben für erneuerbare Energieträger in der Wärme- und Kälteversorgung auf nationaler Ebene schrittweise – bis 2026 jährlich um 0,8 % und von 2026 bis 2030 jährlich um 1,1 % – verbindlich anzuheben. Der für alle Mitgliedstaaten geltende durchschnittliche jährliche Mindestsatz wird um zusätzliche, für jeden Mitgliedstaat einzeln berechnete indikative Erhöhungen ergänzt.
  • Bioenergie
In der vorläufigen Einigung sind strengere Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse vorgesehen, um der Gefahr einer nicht nachhaltigen Bioenergie-Erzeugung zu begegnen. Sie gewährleistet, dass nach dem Prinzip der Nutzungskaskade verfahren wird, wobei Förderregelungen einen Schwerpunkt bilden und nationale Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen sind.
  • Schnellere Projektgenehmigungsverfahren
In der vorläufigen Einigung sind beschleunigte Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energie vorgesehen. Auf diese Weise soll der Einsatz erneuerbarer Energieträger im Rahmen des REPowerEU-Plans – für die Unabhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen angesichts der Invasion der Ukraine durch Russland – vorangebracht werden.