Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Ökodesign-Verordnung (ESPR)

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Ökodesign-Verordnung (ESPR)

Die Ökodesign-Verordnung trat Mitte Juli 2024 in Kraft und ist der Eckpfeiler für ökologisch nachhaltigere und kreislauforientierte Produkte. Sie ersetzt somit die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, erweitert ihren Anwendungsbereich und regelt künftig nahezu alle physischen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden. Die Ökodesign-Verordnung soll sicherstellen, dass zukünftig nur noch langlebige, reparierbare und energieeffiziente Produkte auf dem Binnenmarkt gehandelt werden.
Ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Tierarzneimittel, lebende Pflanzen/Tiere/Mikroorganismen, Erzeugnisse menschlichen Ursprungs, Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen, sowie bestimmte Fahrzeuge.

Ziele

Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten Einführung einer Kreislaufwirtschaft




Wichtige Zeitpunkte
März/April 2025
Arbeitsplan ESPR wird veröffentlicht
Mitte 2025
Unverkaufte Produkte müssen offengelegt werden und es gibt ein Vernichtungsverbot für Textilien und Bekleidung
Ende 2025
Delegierter Rechtsakt zu den technischen Details des Digitalen Produktpasses
Ab 2027/2028
Erste Produktgruppen treten in Kraft
Die ESPR hat sich ambitionierte Ziele gesteckt und ist als Rahmenverordnung konzipiert, d.h. sie regelt allgemeine Vorgaben, die von der Europäischen Kommission später (z.B. durch delegierte Rechtsakte, Leitlinien) konkretisiert werden.
Diese Informationen sollen durch den digitalen Produktpass zugänglich gemacht werden. Er wird Verbrauchern und Verbraucherinnen und Unternehmen dabei helfen, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen. Die Energieverbrauchskennzeichnung soll um einen Reparierbarkeits-Index bzw. ein Ökodesign-Label ergänzt werden. Auch die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien soll künftig mit dem DPP abgerufen werden.

Es werden 16 Ökodesignanforderungen eingeführt. Ein nachhaltiges Produkt muss eines oder mehrere erfüllen:

Recycle Anteil
Wasser (Nutzung & Effizienz)
Ressourcen (Nutzung & Effizienz)
Nachrüstbarkeit
Recyclingfähigkeit
Voraussichtliche Abfallmenge
Umweltauswirkungen
Energie (Verbrauch & Effizienz)
Wiederverwendbarkeit
Zuverlässigkeit
Mögliche Materialverwertung
Besorgniserregende Stoffe
Funktionsbeständigkeit
Reparierbarkeit
Wartung & Instandsetzung
Mögliche Wiederaufarbeitung