Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

EU-Produktsicherheitsverordnung

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EU-Produktsicherheitsverordnung

Die GPSR ersetzt die EU-Produktsicherheitsrichtlinie und das österreichische Produktsicherheitsgesetz. Sie gilt für alle Verbraucherprodukte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden.

Die neue Verordnung umfasst eine breitere Palette von Produkten (online verkaufte, neue, gebrauchte, reparierte oder überholte Produkte).

Die Risikobewertung sowie die Marktüberwachung wurden verstärkt. Die VO soll den Verbraucher*innen mehr Informationen über Produkte bereitstellen. Cybersicherheitsmaßnahmen und KI-bezogene Funktionen wurden integriert, um Produkte vor externen Bedrohungen zu schützen.

Ziele

Betroffene Akteure


Hersteller:
Bevollmächtigte

Einführer
Fulfillment-Dienstleister

Händler

Ziele:

Produktsicherheit innerhalb des Binnenmarkts gewährleisten.
Das bestehende Produktsicherheitsrecht an die Entwicklungen der Digitalisierung anzupassen.
Für Kohärenz bei Vorschriften und Normen sorgen.

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