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AI-Act

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AI-Act

Dieser Rechtsakt enthält konkrete Regelungen für den Einsatz von KI.

Die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens (inkl. Konformitätserklärung) und die Umsetzung von Qualitätsmanagementmaßnahmen ist für Hochrisiko-KI verpflichtend. 

Schulungsmaßnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (von allen Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen unter Nutzung von künstlicher Intelligenz anbieten) sind seit Februar 2025 verpflichtend.

Ziele




Zeitplan:
Juli 2024
Veröffentlichung der EU-Verordnung 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (AI-Act).
Februar 2025
Ablauf der Übergangszeit für verbotene KI-Systeme Verpflichtende Schulung von MitarbeiterInnen
August 2025
Gültigkeit der Dokumentationspflichten
August 2026
Erweiterte Transparenzpflichten

Der AI-Act definiert vier Risikoklassen und wie mit ihnen umzugehen ist:

KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko Anwendungen mit umfangreichem Einfluss auf die Privatsphäre von Menschen und Eingriff in die Grundrechte (Social Scoring oder flächendeckende biometrische Überwachung). Diese Anwendungen waren spätestens zum 2. Februar 2025 außer Betrieb zu nehmen.
Hochrisiko Systeme Alle Anwendungen mit erheblichen Risiken für Sicherheit, Privatsphäre und Chancengleichheit (Personalauswahlverfahren, autonomen Fahrzeugen oder medizinischen Diagnose). Sie unterliegen strengen Dokumentations- und Transparenzpflichten sowie Sicherheitsanforderungen. ➔ erfordern ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 6
KI-Systeme mit begrenztem Risiko Chatbots und ähnliche Tools, welche mit Nutzern kommunizieren, Informationen für diese aufbereiten oder Entscheidungen beeinflussen können. Um Täuschungen vorzubeugen ist transparent zu informieren, dass es sich um eine KI basierte Anwendung handelt.
Minimales Risiko Hierunter fallen unter anderem Anwendungen zur persönlichen Unterhaltung oder die oben genannte Handy-Wischfunktion. Wenn keine Auswirkungen zu erwarten sind, können derartige Tools weiterhin unreguliert genutzt werden.