Dieser Rechtsakt enthält konkrete Regelungen für den Einsatz von KI. Die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens (inkl. Konformitätserklärung) und die Umsetzung von Qualitätsmanagementmaßnahmen ist für Hochrisiko-KI verpflichtend. Schulungsmaßnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (von allen Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen unter Nutzung von künstlicher Intelligenz anbieten) sind seit Februar 2025 verpflichtend.